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Kapitel 1

UNESCO-Welterbe

Meilenstein der Wahlgeschichte

„Die Goldene Bulle gehört zum UNESCO-Weltdokumentenerbe, wie die Bibel, der Koran, oder das Werk Goethes“. Die Goldene Bulle legte schon im Mittelalter fest, wie der König in Deutschland gewählt werden soll. Sie ist ein Meilenstein in der Geschichte der Wahlen und eine historische Grundlage der Demokratie in Europa.

Die UNESCO hat die Goldene Bulle als „wichtigstes Verfassungsdokument des Heiligen Römischen Reiches“ bezeichnet, denn sie beendete eine Zeit, in der immer wieder heftig um die Krone gekämpft wurde.

01 Goldene Bulle

01 Goldene Bulle

Der Name des Dokuments ist ungewöhnlich. Aber die Bulle war kein „goldener Ochse“, wie ein Tourist des 18. Jahrhunderts dachte und deshalb extra nach Frankfurt reiste. Der korrekte Titel des Dokuments lautet: „Die Goldene Bulle“!

Die Goldene Bulle ist ein kaiserliches Dokument mit einem goldenen Siegel. Mit dem lateinischen Wort bulla (fem.) bezeichnete man im Mittelalter das goldene Siegel der kaiserlichen Urkunde und daher auch die Urkunde selbst.

02 Achtfaches Welterbe

02 Achtfaches Welterbe?

Die Goldene Bulle regelte ein Wahlverfahren mit sieben Wählern. Das Verfahren sollte die eigensinnigen Wähler auf einem geordneten Weg zu einer Entscheidung bringen. Und alle sollten die Entscheidung am Ende akzeptieren. Dazu mussten die Regeln allen bekannt sein. Es gibt daher mehr als ein Dokument.

Die UNESCO hat sieben Originalausfertigungen und die Prunkhandschrift König Wenzels zum Weltdokumentenerbe erhoben. Die Archive und Bibliotheken, die sie verwahren, sind stolz darauf und einige präsentieren ihr Exemplar im Internet. Hier können Sie alle acht Digitalisate betrachten.

03 Nachhaltig

03 Nachhaltig

Die Eroberungen Napoleons führten nach 1803 zum Ende des Alten Reiches. Solange es als Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation bestand, regelte die Goldene Bulle die Wahl des Königs. Die Regeln wurden in diesen 500 Jahren an die Veränderungen im Reich angepasst. Aber die Goldene Bulle blieb eine Ordnung, die half, den Zusammenhalt dieses vielschichtigen Reiches zu bewahren.

 

Kapitel 2

Blut und Konsens

Kämpfe um die Krone

In Deutschland wurde der König seit dem Frühmittelalter durch Erbrecht und durch Wahl bestimmt. Im Erbrecht kam die Bedeutung der großen Königsdynastien zum Ausdruck. Dennoch waren diese auf die Wahl der mächtigen Fürsten des Reiches angewiesen, die in den Herzogtümern, Grafschaften und Bistümern regierten. Sie erhoben Anspruch auf politische Mitsprache.

Im 11. Jahrhundert begannen sie ihre Gefolgschaft ausdrücklich an Bedingungen zu knüpfen. Der König musste sie berücksichtigen (Konsensuale Herrschaft). Oft standen die Interessen der Mächtigen gegeneinander. Manchmal auch gegen den König. Daraus resultierten Kämpfe und Konflikte.

01 Erbrecht und Wahl

01 Erbrecht und Wahl

Mit dieser Grabkrone wurde König Konrad II. 1039 im Dom zu Speyer bestattet. Er hatte in der Nachfolge der Ottonen die Dynastie der Salier begründet, war von den Fürsten zum König bestimmt worden und sein Sohn sollte ihm nachfolgen. Hier vermischten sich Dynastie und Wahl. Der König wurde von den Mächtigen bestimmt. Gewählt wurde meistens der Erstgeborene (Primogenitus) des regierenden Königs. Gegenkandidaten gab es nicht. So wurden die Könige gewählt, solange es die großen Königsfamilien (Dynastien) gab: Ottonen, Salier, Staufer.

02 Konsensuale Herrschaft

02 Konsensuale Herrschaft

Das berühmte Sakramentar Heinrichs II. zeigt es: Der König regierte mit der Gnade Gottes. Für die Zeitgenossen stand das fest. Aber seine Macht hatte Grenzen. Der König galt als „Erster unter Gleichen“ (Primus inter Pares). Doch wurde seit der Salierzeit verlangt (1024-1125), dass der König für sein Amt geeignet sein müsse. Die Fürsten wollten ihm nur gehorchen, „wenn er sich als gerechter Herrscher erweisen würde“. Der König genoss hohes Ansehen, aber er musste in Abstimmung mit den Mächtigen regieren. Zu ihnen gehörten auch die Bischöfe. Die historische Forschung nennt das „konsensuale Herrschaft“ (Schneidmüller).

03 Es kann nur einen geben!

03 Es kann nur einen geben

Trotz königlicher Abstammung und trotz Zustimmung der Fürsten gab es immer wieder Konflikte um die Krone. Könige bekamen Konkurrenz von ihren Verwandten, die sich für geeigneter hielten. Die Konkurrenten bekamen die Unterstützung von Mächtigen, die einen anderen König wollten.

Eine Entscheidung musste her. Oft fiel sie mit Gewalt. Dem rivalisierenden Gegenkönig Rudolf von Rheinfelden wurde im Kampf gegen König Heinrich IV.  angeblich die Schwurhand abgeschlagen (1080). Sie wird im Merseburger Dom verwahrt.

Kapitel 3

Wahl und Legitimation

Doppelwahlen und Absetzungen

Mit dem Tod des Staufers Friedrich II. im Jahre 1250 ging die Zeit der großen Dynastien zu Ende. Die Fürsten wurden noch mächtiger. Immer wieder kam es zu Doppelwahlen und Königsabsetzungen. 50 Jahre lang rangen verschiedene Familien und Kandidaten um die Krone. Mit wechselndem Erfolg.

Bis zum Jahr 1300 setzten sich drei Familien im Kampf um den Thron durch: Die Habsburger, die Wittelsbacher und die Luxemburger. Aber wer von ihnen König sein sollte und wie er bestimmt wurde, blieb noch unklar. Karl IV. kam als rivalisierender König an die Macht. Er musste sich gegen Ludwig den Bayern und Günther von Schwarzburg durchsetzen, bevor er 1355 Kaiser wurde.

01 Doppelwahl

01 Doppelwahl

Mit dem Ende der Stauferzeit wuchs das Selbstbewusstsein der eigensinnigen Fürsten und Städte. Die Grabplatte des Mainzer Erzbischofs Siegfried III. bezeugt dies. Er ließ sich als Königsmacher Heinrich Raspes und Wilhelms von Holland verewigen, die mit dem Stauferkönig Friedrich II. rivalisierten.

1256 wählten dann zwei streitende Wählergruppen Richard von Cornwall, den Bruder des englischen Königs, und den kastilischen König Alfons zu neuen Königen in Deutschland. Sie kamen aber kaum ins Land und konnten nicht viel bewirken.

02 Sieben Wähler

02 Sieben Wähler

Die Wahl von konkurrierenden Königen aus England und Kastilien bewährte sich nicht. Die Fürsten lernten daraus, dass sie zu einer gemeinsamen Entscheidung kommen sollten, selbst wenn man sich über die künftige Politik nicht einig war. So kam es 1273 zur Wahl des Grafen Rudolf von Habsburg. Erstmals wurde ein König von sieben Wahlfürsten gewählt. Nicht alle Fragen waren geklärt. Aber die Wahl wies in die Zukunft. Rudolf, der versuchte an die alten Königsdynastien anzuknüpfen, ließ sich im Speyrer Dom bestatten. Die Grabplatte gehört zu den ersten Monumenten mit Porträtcharakter.

03 Die Absetzung eines Königs

03 Die Absetzung eines Königs

Doch nach Rudolfs Tod (1291) wählten die Fürsten nicht seinen Sohn Albrecht von Habsburg. Sie wollten eine neue Dynastie von Königen verhindern. Sie wählten einen Mann mit bescheidenen Mitteln: Adolf von Nassau. Als er ihnen nach der Wahl zu ehrgeizig wurde, beschlossen sie, ihn wieder abzusetzen (1298). Auch der Streit um diese Absetzung wurde auf dem Schlachtfeld entschieden. Der König verlor Sieg und Leben. Nun wurde Albrecht von Habsburg gewählt. Die Urkunde trägt die Siegel der sieben Wahlfürsten, der sogenannten Kurfürsten. Sie stellte den Tod Adolfs fest und bestätigte Albrechts Wahl zum König.

Kapitel 4

Die Goldene Bulle

Mehrheitswahlrecht

Bei der Wahl des Königs trafen die Interessen der mächtigen Wähler aufeinander. Es stand viel auf dem Spiel und die Entscheidung musste von allen akzeptiert werden. Die Goldene Bulle wählte einen weisen Weg. Die sieben Wähler repräsentierten das Reich. Jeder Wähler hatte eine Stimme, und der König wurde mit einfacher Mehrheit gewählt.

Für ihre Zustimmung zu dieser Ordnung erhielten die sieben Kurfürsten exklusive Rechte, die sie vererben oder durch Bischofswahl weitergeben konnten. Diese Rechte wurden schriftlich gesichert. Wie wertvoll die neuen Privilegien waren, zeigt die Gestaltung der verschiedenen Originale.

01 Päpstliche Bestätigung?

01 Päpstliche Bestätigung?

Auch nach 1300 waren Wahlen strittig und der Thron blieb lange umkämpft. Hier zeigte sich, welche Fragen noch geklärt werden mussten: Wie wurde das Wahlrecht vererbt? Und welche Rolle spielte der Papst? Der Papst krönte den Kaiser. Und der gewählte König hatte einen Anspruch auf die Kaiserkrönung in Rom. Deswegen verlangten die Päpste das Recht auf die Bestätigung (Approbation) der Wahl. Besonders vehement beanspruchte es Johannes XXII. (1316-1334). Doch die Kurfürsten beschlossen, den Papst in der Goldenen Bulle nicht zu erwähnen. Und so war seine Bestätigung für die Gültigkeit der Wahl schließlich nicht mehr erforderlich.

02 Die Mehrheit entscheidet

02 Die Mehrheit entscheidet

Diese Miniatur aus einem Codex des Erzbischofs Balduin von Trier zeigt, wie die Kurfürsten Heinrich VII. (1308) durch das heben ihrer Hand zum König wählen. Bis ins Detail wurde das Wahlverfahren jedoch erst in der Goldenen Bulle von 1356 geregelt. Das Wichtigste war die Entscheidungsfindung: In Zukunft sollte der neue König durch die einfache Mehrheit der anwesenden Wähler bestimmt werden. Auch die eigene Stimme eines Kandidaten (wenn er selbst Wähler war) war erlaubt. Wir wissen jedoch nicht genau, wie die Stimmen im Detail abgegeben wurden. Darüber sagt die Goldene Bulle nur wenig.

03 Versprechen für die Zukunft

03 Versprechen für die Zukunft

Der  Türzieher des Lübecker Rathauses zeigt König und Kurfürsten, die sich in der Goldenen Bulle als „Säulen des Reiches“ bezeichneten in einem ausgewogenen Kräfteverhältnis. Der gewählte König war der Lehensherr der Kurfürsten und sie waren ihm zur Treue verpflichtet. Dafür erhielten sie weitreichende Privilegien. So war der Pfalzgraf bei Rhein in Zeiten ohne König sein Vertreter (Vikar). Die Übertragung ergiebiger Einkommensquellen sollten die Existenz der Kurfürsten und der festgeschriebenen Ordnung sichern: Judensteuern, Bergwerksrechte und das Schlagen von Münzen.

Kapitel 5

Orte der Wahl und Krönung

Ein Reich ohne Hauptstadt

Im frühen und hohen Mittelalter wurden die Könige an unterschiedlichen Orten gewählt. Es gab noch keine größeren Städte. Manche Orte dieser frühen Königswahlen gibt es heute nicht mehr. Im Laufe der Jahre etablierte sich die Stadt Frankfurt als „gewohnter und althergebrachter“ Ort der Königswahl. Aber verbindlich festgeschrieben wurde diese Tradition erst in der Goldenen Bulle. Als Ort der Königskrönung wurde die Stadt Aachen festgelegt.

01 Der Rhenser Königsstuhl

01 Der Rhenser Königsstuhl

Im frühen und hohen Mittelalter wurden die Könige an unterschiedlichen Orten gewählt. Die Wahl des ersten Salierkönigs Konrad II. im Jahr 1024 fand am Rhein statt, wo viele mächtige Familien zuhause waren. Hier gab es kleine Inseln, wo man vor der Wahl vertrauliche Gespräche führen  konnte. Die Zahl der Wähler war noch nicht begrenzt. Im Spätmittelalter herrschten vier der sieben Königswähler in Gebieten, die am Rhein lagen. In Rhens einigten sie sich 1338, dass nur ihre Stimme bei der Königswahl maßgeblich war. Auch daran erinnert der dargestellte Königsstuhl, der einem Thron nachempfunden ist.

02 Frankfurt als Wahlstadt

02 Frankfurt als Wahlstadt

Die Goldene Bulle bestimmte, dass die Kurfürsten innerhalb von drei Monaten nach dem Tod eines Königs in Frankfurt zusammenkommen sollten, „um einen Römischen König zu wählen, der zum künftigen Kaiser erhoben werden soll“.
Diese Bestimmung ging auf eine lange Tradition zurück, die sich in der Zeit der Stauferkönige und -kaiser festigte.

Wie der erste illustrierte Druck der Goldenen Bulle zeigt, war Frankfurt zu einer gut erreichbaren Handelsstadt herangewachsen, die die mächtigen Kurfürsten und ihr Gefolge versorgen konnte.

03 Krönung in Aachen

03 Krönung in Aachen

Waren die Verhandlungen abgeschlossen, die Absprachen getroffen und der neue König gewählt, dann folgte der feierliche letzte Akt der Königserhebung: die Salbung und die Krönung des neuen Königs. Der Ort der Krönung war die Pfalzkapelle in Aachen. So wollte es die Tradition. Aachen war ein Lieblingsort Karls des Großen, und hier stand der Thron, der dem großen Karolinger zugeschrieben wird. Karl hatte die Tradition der römischen Kaiser im Westen erneuert. Diese Tradition setzten die Könige in Deutschland nun fort.

Kapitel 6

Die Goldene Bulle geht viral

Teilhabe und Verbreitung

Die Goldene Bulle wurde durch Abschriften immer weiter verbreitet. Im Streit mit dem Wittelsbacher Pfalzgrafen Ruprecht ließ sich König Wenzel ein Prachtexemplar anfertigen. Besonders die Städte ließen Abschriften der Goldenen Bulle herstellen.

In den Städten entstanden auch die ersten Übersetzungen und Drucke. So wurden auch selbstbewusste Bürger zu Wächtern der Ordnung des Reiches. In der Frühen Neuzeit arbeiteten zahlreiche Juristen an Kommentaren der Goldenen Bulle und stellten ihre Gültigkeit damit bis zur Auflösung des Alten Reiches sicher.

01 Streiterprobt

01 Streiterprobt

Im Jahr 1400 kam es noch einmal zu einem Kampf um die Krone. Ruprecht, Pfalzgraf bei Rhein, und weitere rheinische Kurfürsten erhoben sich gegen König Wenzel. Sie erklärten Wenzel für abgesetzt, aber konnten sich nicht durchsetzen. In dem Streit wurde die Goldene Bulle zu einem wichtigen Faktor. Beide Seiten beriefen sich auf ihre Bestimmungen. Die Auslegungen waren umstritten, die Regeln waren es nicht mehr. Für Wenzel wurde eine berühmte Prachthandschrift erstellt. Eine Miniatur zeigt, wie zerstrittene Kurfürsten in den wilden Wald reiten, wo die Diebe bereits auf sie warten.

02 Übersetzungen und Drucke

02 Übersetzungen und Drucke

Ähnlich wie die Magna Carta in England wurde die Goldene Bulle in Deutschland erst zu einem allgemein bekannten Reichsgesetz, als sie unter Juristen Verbreitung fand. In Frankfurt entstand die erste deutsche Übersetzung. Ein beinahe moderner Zug, der Teilhabe sicherte: Alle Ratsherren sollten den Text lesen können. Auch diejenigen, die kein Latein konnten. 1485 wurde in Straßburg ein Druck hergestellt, der erstmals wesentliche Inhalte illustrierte. Im Bild präsentieren die geistlichen Kurfürsten, denen die Goldene Bulle das Erzkanzleramt zusprach, die königlichen Siegel an einer Stange.

 

03 Nicht mehr wegzudenken

03 Nicht mehr wegzudenken

Im 16. Jahrhundert wurde die Goldene Bulle in den Laienspiegel des Ulrich Tengler aufgenommen. Der Laienspiegel war ein illustriertes Handbuch für die Praxis an deutschen Gerichten, verfasst in deutscher Sprache für Menschen, die nicht Jura studiert hatten.

Bis in die Zeit der französischen Revolution wurde die Goldene Bulle von Juristen intensiv kommentiert. Noch in Goethes Zeit war sie gültig. Solange bis das Alte Reich 1803 unter Napoleon aufgelöst wurde.

Kapitel 7

Europa wählt

„Nachdem sie (…) an diesem Ort gewählt haben, muss eine solche Wahl (…) anerkannt werden, als wäre sie (…) einmütig und ohne Gegenstimme vollzogen worden“. Diese Erwartung formulierte die Goldene Bulle an die Wähler und an alle Angehörigen des Reiches.

Es ist ein Satz aus dem 14. Jahrhundert. Aber dieser Satz nennt ein Prinzip, auf dem auch demokratische Ordnungen aufbauen: Um das Ganze zu erhalten, müssen alle Angehörigen dieses Bundes, dieses Staates, dieser Stadt die Entscheidungen der Mehrheit mittragen. Sie sollten sie zu ihrer eigenen machen, auch wenn sie eigentlich anderer Meinung waren. „Denn jedes Reich, das in sich zerspalten ist, wird zu einer Beute der Diebe“.

Dies war keine Utopie. Und das Regelwerk der Goldenen Bulle war kein Einzelfall. Überall dachten Menschen schon vor 500 Jahren über gerechte Ordnungen und faire Wahlen nach. Und auch wenn diese nicht immer die täglichen Herausforderungen bestanden – erst recht nicht die Goldene Bulle – und sich auch nicht an alle Menschen gleichermaßen richtete, so war das Prinzip doch ein Versprechen an die Zukunft.

 

01 Ah, Venedig!

01 Ah, Venedig!

Andere Länder, andere Sitten? Die Republik Venedig entwickelte im Laufe des Mittelalters ein komplexes Wahlverfahren zur Bestimmung ihres Staatsoberhaupts, des Dogen. Dieses Verfahren sah mehrere Stufen von Losziehungen und Abstimmungen vor, um die Auswahl zu treffen und die Macht einzelner Familien zu begrenzen. Die genauen Regeln waren in venezianischen Rechtsdokumenten festgehalten. Ähnlich wie im römisch-deutschen Reich, wurde das Wahlverfahren im 12. und 13. Jahrhundert immer weiter ausgearbeitet, um den verschiedenen Interessen der beteiligten Parteien Rechnung zu tragen.

02 Habemus Papam

02 Habemus Papam

Die Wahl des Papstes durch das Konklave der Kardinäle folgt festgelegten Regeln, die sich im Laufe der Jahrhunderte stetig weiter entwickelten, aber im Kern auf das Mittelalter zurückgehen. Die Prozedur wurde im 13. Jahrhundert formalisiert. Sie sieht vor, dass die Kardinäle hinter verschlossenen Türen (lat. conclave = nhd. verschließbarer Raum) bleiben müssen, bis ein neuer Papst gewählt ist. Dabei wurden auch Regeln geschaffen, die eine Reduzierung der Mahlzeiten auf Wasser und Brot vorsahen, wenn sich die Kardinäle nicht einigen konnten. Am Ende entscheidet die Mehrheit. Seit dem 18. Jahrhundert zeigt weißer Rauch die erfolgreiche Wahl an.

03 Althing

03 Althing

Das Althing in Island, eine der ältesten parlamentarischen Institutionen der Welt, hatte bereits im Mittelalter ein System für die Wahl von Gesetzgebern und die Entscheidungsfindung. Viele Entscheidungen wurden durch Konsens oder Mehrheitsbeschlüsse getroffen. Die Verfahren und die Organisation der Versammlungen wurden in isländischen Rechtstexten, wie der Grágás, festgelegt.

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